Eigenkapital ansparen und für später vorsorgen: Mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall sichern Sie sich heute schon den niedrigen Darlehenszins für morgen.
Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
Mit niedrigem Darlehenszins und staatlichen Prämien ins Wohnglück
Ihre Vorteile:
- Top-Sollzinssatz für das spätere Baudarlehen sichern
- Zum Bauen, Kaufen, Renovieren oder Sparen
- Mit staatlicher Förderung1 schneller und günstiger ans Ziel
- Viele Gestaltungsmöglichkeiten: ganz nach Ihren Wünschen
1) Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren: Tarif FuchsImmo
Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen, monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können - und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.

- Top-Sollzins für das Bauspardarlehen 1,4 % bzw. 1,72 % effektiver Jahreszins* pro Jahr
- Auch als Sofortfinanzierung (ohne Vorsparen) möglich
- Auch mit Riester-Förderung1) möglich
* Beispiel: Bauspardarlehen für eine Modernisierung ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo1 (XS)2), Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 16.000 Euro.
- Nettodarlehen ca. 24.000 Euro
- 79 monatliche Raten3) zu je 320 Euro
- Tilgungsdauer: 6 Jahre 7 Monate
- Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 1,40 Prozent
- Effektiver Jahreszins4): 1,72 Prozent
- Abschlussgebühr einmalig/Jahresentgelt in der Sparphase: 400 Euro/12 Euro
- Gesamtkosten5) ca./zu zahlender Gesamtbetrag ca. 1.370 Euro/25.370 Euro
Erstmal sparen und später vielleicht finanzieren: Tarif FuchsStart
Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus6). Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich7).

- Sparzins inklusive Zinsplus6) 0,25 %
- Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen7) daher idealfür alle Bauspar-Einsteiger
- Auch mit Riester-Förderung1) möglich
Sparen und direkt von steigenden Zinsen am Kapitalmarkt profitieren: Tarif FuchsChance
Mit diesem Tarif haben Sie die Chance auf eine Guthabenverzinsung von bis zu 1,25 %. Steigt oder fällt die Umlaufrendite, wird Ihr Sparzins zweimal jährlich automatisch angepasst. Ein Sparzins von 0,25 % ist auf jeden Fall sicher. Das ist optimal, wenn Sie aktiv an der Zinsentwicklung des Kapitalmarktsteilhaben möchten ohne Risiken einzugehen.

- Automatische Zinsanpassung zweimal jährlich an die Umlaufrendite8)
- Marktorientierter Sparzins: mindestens 0,25 % und bis zu 1,25 % Sparzinsen
- Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage1)
Fußnoten:
1) Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbau-Prämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig.
2) Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Die anfallenden Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
3) Monatliche Zins- und Tilgungsratefür das Bauspardarlehen
4) Ab Zuteilung des Bausparvertrags
5) Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen
6) Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Das Zinsplus erhalten Sie bei Zuteilung.
7) Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
8) Anpassung des Sparzinses zweimal jährlich an die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (siehe §3 ABB)
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailshaimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall
Ihr Bausparguthaben udn das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Saunasind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Beim Abschluss eines Bausparvertrages zahlen Sie einer einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebührals Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme.
Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot (Vertragsentgelt in den Wohn-Riester-Varianten 18 Euro pro Jahr) in der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.
Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können stattliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch kostenlos auf einen Angehörigen übertragen. Sprechen Sie einfach Ihren Berater an. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die...
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind (auch Schüler),
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze i.H.v. 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb derBindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeberin einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro, und das von Verheirateten darf 35.800 Euro nicht übersteigen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze , dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bankeinen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss Sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester Bausparverträge.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie Ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung - auch NV-Bescheinigung genannt - vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 führt Ihre Bank die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Wer nciht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.