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Pflegezusatzversicherung

Ihre flexible Lösung für alle Pflegegrade

Je nachdem, ob Sie sich zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgen lassen, kann die Lücke zwischen den Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mehrere tausend Euro pro Monat betragen. Mit der Pflegezusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) sichern Sie sich individuell für den Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Auf diese Weise schützen Sie Ihr Vermögen, entlasten Ihre Angehörigen, bleiben selbstbestimmt und erhalten sich Ihre Lebensqualität.

Darum lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung

Wer zahlt bei Pflegebedürftigkeit?

Die gute Nachricht: Jeder ist pflegeversichert. Die schlechte: Das reicht bei weitem nicht aus. Mit den Pflegereformen 2017 und 2021 wurden die Leistungen der Pflegepflichtversicherung zwar umfangreich ausgeweitet, dennoch reichen sie im Fall der Fälle nicht aus, um die Versorgungslücke zu schließen.

Die verbleibenden Kosten sind von der oder dem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen zu zahlen. Reicht die Rente nicht aus, kann das Vermögen der oder des Pflegebedürftigen herangezogen werden. Unter Umständen muss sogar das Eigenheim verkauft werden.

Mit einer Pflegezusatzversicherung bleiben Sie finanziell unabhängig und bestimmen selbst, wo und von wem Sie gepflegt werden. So schützen Sie nicht nur Ihr Vermögen, sondern entlasten auch Ihre Angehörigen.

Vorteile der Pflegezusatzversicherung

Finanzielle Unabhängigkeit

Mit unserer Pflege­zusatz­versicherung schließen Sie die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Je nach Bedarf und Wunsch können für jeden Pflegegrad – ambulant wie stationär – individuelle Monatsgelder festgelegt werden

Umfassende Unterstützung

Unsere Pflege­zusatz­versicherung bietet Ihnen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern hilft Ihnen und Ihren Angehörigen, alles zu regeln, was Sie für eine bestmögliche Versorgung benötigen. Von Anträgen für Pflegegrade bis zur Organisation von Hilfe im Haushalt.

Frühzeitige Vorsorge – auch für Kinder

Wer früher vorsorgt, kann später gelassen bleiben. Unser Pflegezusatz-Modell – bestehend aus der Pflege­zusatz­versicherung und Ergänzungsbausteinen – schützt Ihr Vermögen und ermöglicht eine bessere Versorgung, falls Sie oder Ihr Kind pflegebedürftig werden.

Optionale Zusatzbausteine

Leistungsstark und unbürokratisch: Ob mit staatlicher Förderung oder ohne — solange Sie pflegebedürftig sind, steht Ihnen das vereinbarte Monatsgeld zur freien Verfügung. Ohne zeitliche Begrenzung, ohne Kostennachweis und unabhängig davon, ob Sie zu Hause von Familienangehörigen, Pflegefachkräften oder stationär in einem Pflegeheim versorgt werden.

Tarife

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich definiert und stellen nur eine Grundversorgung dar.

Ergänzungstarif PG

Der Ergänzungstarif PG bietet Ihnen eine zusätzliche Absicherung für einen leistungsstarken und individuellen Rundum-Schutz.

Fördertarif PZ

Mit dem Fördertarif PZ können Sie einen Teil der Pflegerestkosten absichern. Im Pflegefall besteht hiermit jedoch weiterhin eine Lücke.

Details und Beitragsbeispiele

Fördertarif PZ
    • Diesen Tarif hat die SDK speziell auf die Anforderungen des Staates zum Erhalt der Förderung von 60 Euro jährlich abgestimmt.
    • Fördervoraussetzungen: Mindestens 15 Euro Monatsbeitrag. Der Staat übernimmt davon 5 Euro monatlich. Im Pflegegrad 5 muss die Mindestleistung bei 600 Euro liegen.
    • Es gelten feste Absicherungs-Prozentsätze: Deckt ein Monatsbeitrag beispielsweise 600 Euro bei Pflegegrad 5 ab, beträgt die Leistung 60 Euro bei Pflegegrad 1.

     

  • Fördertarif PZ zur Inanspruchnahme der staatlichen Förderung
    Alter30
    4560
    Monatsgeld in Pflegegrad 5600 €600 €600 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 4300 €300 €300 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 3180 €180 €180 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 2120 €120 €120 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 160 €60 €60 €
    Monatlicher Beitrag15,28 €24,16 €
    42,70 €
Ergänzungstarif PG
    • Vollständige Abdeckung der Pflegerestkosten möglich
    • Flexible und individuelle Absicherung für jeden Pflegegrad: Die Geldleistung bei ambulanter und stationärer Versorgung kann selbst festgelegt werden
    • Lebenslange Dynamisierung der Leistung auch im Pflegefall möglich: Das Monatsgeld kann ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Entwicklung der Pflegekosten angepasst werden.
    • Umfangreiche Unterstützungs-Leistungen: Zum Beispiel Fahrdienstvermittlung, Organisation von Essensauslieferungen sowie einer Einkaufshilfe
    • Optionale Anwartschaftsversicherung für Pflegegrade 1 bis 4. Damit sichern Sie sich für wenig Geld das Recht auf einen vollumfänglichen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt.
    • Keine Wartezeiten
    • Weltweite Geltung
  • Ergänzungstarif PG ohne Dynamik bis 70 Jahre
    Alter30
    4560
    Monatsgeld in Pflegegrad 5ambulant: 1000 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 1000 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 1000 €
    stationär: 1000 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 4ambulant: 750 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 750 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 750 €
    stationär: 1000 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 3ambulant: 500 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 500 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 500 €
    stationär: 1000 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 2ambulant: 500 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 500 €
    stationär: 1000 €
    ambulant: 500 €
    stationär: 1000 €
    Monatsgeld in Pflegegrad 1ambulant: 500 €
    stationär: 500 €
    ambulant: 500 €
    stationär: 500 €
    ambulant: 500 €
    stationär: 500 €
    Monatlicher Beitrag54,23 €81,93 €
    148,90 €

Staatliche Förderung

Bis zu 60 Euro im Jahr

So funktioniert's

Beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung bevollmächtigen Sie die SDK zur Beantragung der Förderzulage. Die Förderung wird immer im Frühjahr rückwirkend für das vergangene Jahr gezahlt. Die SDK erhebt von Ihnen nur den Beitrag abzüglich der Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich. Die Zulage wird vom Staat direkt an die SDK ausgezahlt.

Bedingungen

  • Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
  • Die monatliche Beitragszahlung der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers beträgt mindestens 10 Euro. Der Gesamtbeitrag bestehend aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung beträgt dann 15 Euro.
  • Der Tarif sieht Leistungen in allen Pflegegraden vor (Pflegegrade 1 bis 5).
  • Die Leistungen in Pflegegrad 5 betragen mindestens 600 Euro monatlich.
  • Die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Es besteht ein Kontrahierungszwang auf der Seite des Versicherungsunternehmens. Das bedeutet, dass die Versicherung den Antrag der Kundin bzw. des Kunden nicht ablehnen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden.
  • Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.

FAQ zur Pflegezusatzversicherung der SDK

Was passiert, wenn das eigene Geld für die Pflege nicht mehr ausreicht?

Zuerst muss die Ehepartnerin oder der Ehepartner ihr oder sein Vermögen und Einkommen beisteuern. Ist das nicht vorhanden oder sind die Mittel erschöpft, besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in gerader Linie. Das sind in der Regel die Kinder der pflegebedürftigen Person.

Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wurde geregelt, dass Kinder nur dann unterhaltspflichtig sind, wenn ihr Einkommen 100.000 Euro oder mehr pro Jahr beträgt. Zusätzlich sind Freibeträge zu berücksichtigen.

Wann erhalte ich die Leistungen der Pflegezusatzversicherung der SDK?

Die Leistungspflicht beginnt mit der Zahlung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierfür ist der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Voraussetzung für die Antragstellung ist die ärztliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wurde nur der Fördertarif PZ abgeschlossen, gilt eine anfängliche Wartezeit von fünf Jahren.

Die Pflegezusatzversicherung der SDK unterscheidet nicht danach, ob die Pflege durch Angehörige oder Pflegefachpersonal durchgeführt wird. Sie zahlt in jedem Pflegegrad die volle vertraglich vereinbarte Leistung.

Ich bin noch jung. Warum soll ich jetzt schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Da Sie als junge Person eine deutlich längere Ansparphase haben, ist Ihr Beitrag viel günstiger (siehe Beitragsbeispiele).

Pflegebedürftigkeit ist überwiegend, aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig ungleich schlimmer.

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